Weißherbst bezeichnet nach deutschem Weinrecht einen Rosèwein, welcher aus einer einzigen roten Rebsorte gekeltert wurde. Die Weintrauben müssen zusätzlich aus einer Lage stammen. Es wird jedoch dasselbe Verfahren wie bei der Herstellung von Weißwein angewendet. Dabei wird der Most vor der Gärung von den Trauben abgepresst, so dass sich die rote Färbung der Beeren nur als leichte Rosafärbung des Weines bemerkbar macht.
Roséwein und Weißherbst entstehen dadurch, dass man rote Trauben relativ schnell abpresst. Der rote Farbstoff ist bei den meisten Traubensorten in den Beerenhäuten. Wenn man nun diese Trauben kurz einmaischt oder als ganze Taube auf die Kelter gibt und sofort presst, dann kommt sehr wenig von dieser roten Farbe aus den Beerenhäuten mit. Im Extremfall kann man so einen Weißwein aus roten Trauben erzeugen.